Registered Application-Provider Identifier

RID German National Registration Authority

In ISO/IEC 7816-5 (Registration of application providers) ist festgelegt, wie weltweit eindeutige Application Identifier (AID) beantragt werden. Hierbei werden verschiedene »Categories« unterschieden, wobei 2 von besonderer Bedeutung sind:

  • Category »A«: International Registration
  • Category »D«: National Registration

Die Rolle der Instanz vom Typ »D« wird in Deutschland von SIT mit Akkreditierung beim DIN wahrgenommen. Der Instanz-Name lautet »RID German National Registration Authority«.

Vergeben wird auf Antrag ein Registered Application Provider Identifier (RID), der zusammen mit der »Proprietary application identifier extension« (PIX), die der Application Provider zur Unterscheidung seiner Anwendungen vergibt, den Application Identifier bildet:

AID = RID || PIX
Beispiel: »D27600000101« ist die hexadezimale Kennung der AID der Krankenversicherten-Anwendung: »D276000001« ist die RID und zeigt die Catgory »D« an, den Ländercode für Deutschland »276« und die laufende Nr. des Application Providers: »000001«. Da es sich hier um die erste Anwendung der Krankenversicherungen handelt, wurde als PIX »01« vergeben.

Application Provider, die einen rechtlichen Sitz in Deutschland haben, können eine RID mit den hier bereit gestellten RID-Antrags-Unterlagen beantragen.

Application Provider, die ihren rechtlichen Sitz im europäischen Ausland haben und eine nationale Kennung wünschen, können sich hier nicht registrieren, sondern müssen sich an ihre nationale Registrierungsinstanz wenden. Eine Liste der europäischen Registrierungsstellen finden Sie hier.

Wird eine RID der Category »A« gewünscht – das ist z.B. sinnvoll, wenn internationale Organisationen oder mehrere Firmen gemeinsam als Application Provider auftreten – dann muß man über den DIN (Ansprechpartner: Andreas Lamm, Tel. 030-2601-2064) an die internationale Instanz herantreten. 

Wird für eine Chipkarte eine Karten-Herausgeber-Kennung, also eine Issuer Identification Number (IIN) benötigt, die insbesondere als Bestandteil einer Karten-Serien-Nummer (ICC Serial Number) zur weltweit eindeutigen Kennzeichnung einer Chipkarte verwendet wird, dann muß diese – falls eine national registrierte Kennung gewünscht wird - bei GS1 Germany in Köln als die hierfür beim DIN akkreditierte Instanz beantragt werden (Ansprechpartnerin: Sabine Kläser, Tel. 0221-94714-237). Für die Vergabe einer internationalen IIN ist die American Bankers Association als die bei ISO akkreditierte Instanz zuständig.